AGB

1. Die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verträge der GCard-Service GbR werden nur unter den nachstehenden Bedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf eine Schriftformerfordernis.

Allgemeine Vertragsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners (im folgenden Kunden genannt) werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der GCard-Service GbR schriftlich anerkannt wurden.

Für sämtliche Werk-, Kauf- und Dienstleistungsverträge, die zwischen Kunden und der GCard-Service GbR vereinbart oder von der GCard-Service GbR an den Kunden vermittelt werden, gelten die vorliegenden AGB. Auch wenn auf diese im Rahmen der Auftragserteilung nicht gesondert Bezug genommen wird.

2. Widerspruch und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ein Widerspruch gegen die AGB der GCard-Service GbR muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen, formularmäßige Abwehrklauseln oder Schweigen von Seiten des Kunden gelten nicht als Widerspruch.

Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegenstand oder widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden AGB, so gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt.


3. Zustandekommen eines Vertrages/Leistung des Verwenders/Ort der Tätigkeit

a) Die Angebote der GCard-Service GbR sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens der GCard-Service GbR mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Kunden sind an ihr Angebot für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes gebunden.

b) Die Annahme der Leistungen des Kunden gilt als Anerkennung vorliegender AGB.


4. Vergütung/Verzug

a) Die Preise der GCard-Service GbR sind unverbindlich und verstehen sich ab Lieferort zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Transport, Versicherung und bei Auslandsfracht Zoll. Die Rechnungen sind sofort rein netto zur Zahlung fällig.

b) Auftragsgegenstand ist der in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang sowie das in Ziffer 7 beschriebene Lastenheft des Kunden bzw. der GCard-Service GbR.

Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für die Erstellung von Softwareprogrammen benötigter Informationen bzw. Unterlagen durch den Kunden oder wegen sonstiger vom Kunden verursachter Ereignisse für die GCard-Service GbR ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits- oder Wegezeit, so wird dieser Aufwand dem Kunden mit den bei der GCard-Service GbR üblichen Preisen berechnet, soweit für die dem Mehraufwand zu Grunde liegenden Leistungen der GCard-Service GbR keine gesonderten Preisvereinbarungen getroffen sind. Gleiches gilt, soweit Mängel der von der GCard-Service GbR zu erbringenden Leistungen durch vom Kunden zu vertretende Umstände, insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die die GCard-Service GbR vom Kunden erhalten hat, verursacht werden oder der Kunde einen Mangel rügt, der tatsächlich nicht vorhanden ist und auf einem reinen Bedienfehler des Kunden zurückzuführen ist. Der Kunde hat in diesen Fällen jeweils die Fahrtkosten sowie Arbeits- und Wegezeit an die GCard-Service GbR entsprechend den vertraglich vereinbarten Preisen oder - soweit solche nicht vereinbart sind - den allgemeinen Preisen der GCard-Service GbR zu bezahlen.

c) Die GCard-Service GbR behält sich das Recht vor, bei Verträgen über Dauerschuldverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kosten- oder Preissteigerungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu erhöhen. Sie wirkt ab dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Macht die GCard-Service GbR von ihrem Erhöhungsverlangen Gebrauch, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Dieses Recht steht dem Kunden nur innerhalb eines Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens zu. Macht er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, gilt bis zum Ende der Vertragslaufzeit der ursprüngliche Preis. Wird der Vertrag danach fortgesetzt, gilt die Preiserhöhung ab dem Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens.


5. Gefahrübergang

Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Transportrisiko (Untergang oder Beschädigung der gelieferten Waren) trägt - auch im Falle des Transportes mit eigenen Fahrzeugen – der Kunde ab der Fertigstellung der Versandbereitschaft bei der GCard-Service GbR. Der Abschluss einer Warentransportversicherung ist Aufgabe des Kunden und wird von der GCard-Service GbR auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden für den Kunden abgeschlossen. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig.

Bei der Erstellung von Individual-Software geht die Gefahr grundsätzlich mit Abnahme, spätestens aber mit dem Tag über, an dem der Kunde bereits mit der Software in seinem Geschäftsbetrieb arbeitet. Für die Abnahme hat die GCard-Service GbR dem Kunden einen verbindlichen Termin zu setzen. Sofern die Abnahme an diesem Termin ohne Angabe und Nachweis eines wichtigen Grundes seitens des Kunden nicht erfolgt, gilt die Abnahme als an diesem Termin vorgenommen.


6. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gilt die am Tag des Vertragsschlusses jeweils gültige gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.

Beanstandungen wegen Schlecht-, Falsch-, oder Minderlieferungen bzw. -leistungen einschließlich solcher an Verpackungsleistungen und Rückgaben sind der GCard-Service GbR unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Bei offenkundigen Mängeln, die insbesondere auf Grund schlechter Verpackungsleistungen entstehen, hat der Kunde innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich den Mangel anzuzeigen und innerhalb von einer Woche durch Vorlage eines aussagekräftigen Belegs (z.B. durch Fotos) zu belegen; der Kunde ist daher verpflichtet, bei Auslieferung der Ware eine umfassende Wareneingangskontrolle durchzuführen. Im Falle von verdeckten Mängeln sind diese unverzüglich schriftlich nach Entdeckung anzuzeigen. Für den Fall, dass der Kunde seiner Rügepflicht nicht innerhalb der vorstehenden Frist nachkommt, schließen die Parteien die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus.

Ansonsten beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungsfristen ab dem Datum des Gefahrübergangs. Schlägt die Nachbesserung durch die GCard-Service GbR endgültig fehl oder ist dem Kunden eine weitere Nachbesserung nicht zumutbar, kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Leistung Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


7. Haftung

Soweit nicht vertraglich oder nachstehend etwas anderes geregelt ist, haftet die GCard-Service GbR nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen entstanden sind, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden von der GCard-Service GbR oder deren Mitarbeiter beruht, oder der Schaden dem Kunden durch die Verletzung einer Kardinalpflicht seitens der GCard-Service GbR begründet wurde. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung gilt auch für den Fall, dass die Haftung der GCard-Service GbR durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer oder Inhaber der GCard-Service GbR.

Bei von der GCard-Service GbR gelieferter aber nicht selbst erstellter Software wird für die ordnungsgemäße Funktion der Software keine Haftung übernommen. Für diesen Fall tritt die GCard-Service GbR bereits jetzt die zustehenden Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller der Software an den Kunden ab.

Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Sie gelten ferner nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB. Abweichungen hinsichtlich Herkunft, Hersteller, Material oder Konstruktion bleiben vorbehalten. Die GCard-Service GbR sichert dem Kunden keinerlei Eigenschaften ausdrücklich zu, es sei denn, dass diese ausdrücklich schriftlich im Rahmen der Auftragsbestätigung als zugesicherte Eigenschaften gekennzeichnet sind.

Die GCard-Service GbR haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Promotion- und Verkaufsmaterial nur insoweit, als der Verlust oder die Beschädigung von der GCard-Service GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die GCard-Service GbR ist nicht zur Versicherung des Materials verpflichtet.

Lieferfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern die GCard-Service GbR sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Im letzteren Fall hat die GCard-Service GbR Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung der GCard-Service GbR erschweren oder unmöglich machen (insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der GCard-Service GbR oder deren Unterlieferanten eintreten) nicht zu vertreten. Sie berechtigen die GCard-Service GbR die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Verlust von Daten übernimmt die GCard-Service GbR keine Haftung. Die Datensicherung ist in jedem Fall Aufgabe des Kunden.

Führen vom Kunden zu vertretende Verzögerungen zu Verschiebungen fest vereinbarter Termine, können die daraus entstehenden Kosten dem Kunden berechnet werden. Für den Fall, dass der Kunde nach Auftragserteilung den mit der GCard-Service GbR abgeschlossenen Dienst- oder Werkvertrag vorzeitig kündigt, ist die GCard-Service GbR berechtigt, den gesamten Vergütungsanspruch abzüglich der ersparten Aufwendungen gegen Darlegung der ersparten Aufwendungen vom Kunden geltend zu machen. Die GCard-Service GbR ist jedoch auch berechtigt, anstelle der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen pauschal 30 % der vereinbarten Vergütung als Aufwands- und Verwaltungsersatz von dem Kunden im Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden zu verlangen. Hat der Kunde bereits Zahlungen auf die Vergütungsansprüche der GCard-Service GbR geleistet, so reduziert sich der pauschale Vergütungssatz für den Fall, dass der Kunde bereits 25 % der Vergütungsleistung bezahlt hat auf 25 %, bei 50 % bezahlter Vergütungsleistung auf 15 % und bei 75 % der gezahlten Vergütungsleistung auf 7 %. Die bereits bezahlte Vergütungsleistung verbleibt bei der GCard-Service GbR.

Die GCard-Service GbR ist nicht verpflichtet, die Produkte des Kunden sowie vereinbarte Dienstleistungen auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, zu prüfen. Der Kunde versichert, dass er alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften beachtet hat und er Inhaber der betroffenen Urheberrechte ist. Der Kunde stellt die GCard-Service GbR für diesen Fall von jedweden Ansprüchen Dritter, die auf Grund einer unzulässigen oder wettbewerbswidrigen Werbung oder sonstiger gewerblicher Rechtsschutzverletzung beruhen, frei und verpflichtet sich, die von der GCard-Service GbR auf dieser Grundlager an Dritte geleisteten Zahlungen an die GCard-Service GbR zu erstatten.

Dies gilt auch für Ansprüche des Kunden gegen die GCard-Service GbR aus dem Produkthaftungsrecht. Der Anspruch auf Freistellung gilt auch dann, wenn insbesondere bei Teleaktionen Aussagen seitens der GCard-Service GbR in Abstimmung mit dem Kunden Dritten gegenüber getätigt werden.

Die GCard-Service GbR ist zur Versicherung (Einbruch, Diebstahl, Feuer, etc.) eingelagerter Ware nur dann verpflichtet, wenn die GCard-Service GbR dem entsprechenden Verlangen des Kunden durch eine ausdrückliche und schriftliche Bestätigung nachkommt.


8. Datenschutz

Die GCard-Service GbR führt die erteilten Aufträge als Auftragsdatenverarbeitung iSd § 37 BDSG durch. Die vom Kunden zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten werden deshalb ausschließlich nach den Weisungen des Kunden verarbeitet und die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen iSd BDSG verbleibt ausschließlich beim Kunden.


9. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte und sonstige Rechte

Die gelieferten Waren und die erstellten Softwareprogramme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der GCard-Service GbR. Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen und sonstige Schutzrechte an den von der GCard-Service GbR entwickelten Programmen, Konzepten, Texten, Entwürfen und vergleichbaren Leistungen verbleiben ausschließlich bei der GCard-Service GbR. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Auch bei dem Verkauf von Standard-Software wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es darf nur eine Kopie zum Zwecke der Sicherung erstellt werden, falls diese nicht mitgeliefert wird. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.


10. Versandkosten

Der Versand erfolgt ausschliesslich über DHL. Eine Samstagszustellung ist auch möglich. Die Versandkosten sind wie folgt gestaffelt:

Warenwert   
(netto)
Versandkosten
(netto)
bis 1000 €
10 €
bis 2000 €
15 €
bis 3000 €
20 €
bis 4000 €
25 €
bis 5000 €
30 €
bis 6000 €
35 €
bis 7000 €
40 €
bis 8000 €
45 €
bis 9000 €
50 €
bis 10000 €
55 €
ab 10000 €
60 €

Bei zusätzlicher Bestellung von Installationssupport bzw. einer Installation vor Ort entfallen die Versandkosten bzw. sind im Preis für den Support oder der Installation inklusive.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Klausel zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen oder lückenhaften Klausel angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und die gesetzlich zulässig ist.


12. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Albstadt. Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.