
Ab Oktober 2011 beginnen die Krankenkassen bundesweit mit der sukzessiven Ablösung der bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK) durch die neue elektronische Gesundheitskarte – eGK.
Um die eGK der Patienten weiterhin lesen zu können, benötigen alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen ein eGK-fähiges, zugelassenes stationäres Lesegerät (BCS-Terminal). Für Hausbesuche stehen selbstverständlich entsprechende Mobilterminals bereit.